Mit der Neufassung des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) wird für "Nicht-KMU"-Unternehmen die Pflicht zur regelmäßigen Durchführung von Energieaudits eingeführt. Bis zum 5. Dezember 2015 muss erstmalig ein solches Audit durchgeführt werden, das den Anforderungen der DIN EN 16247-1 entspricht. Eine Alternative dazu ist die Einführung eines Energiemanagementsystems nach der DIN EN ISO 50001.
Von kleinen bis zum großen Unternehmen herrscht oft ein verschieden hoher Grad an Intransparenz der Energiekosten. Diese Kosten können weder Etagen, noch Abteilungen, Räumen oder gar einzelnen Verbrauchern zugeordnet werden - kein guter Ansatz, um Energie- und somit das Kostenersparnispotenzial zu ermitteln.
Weiterhin wird in größeren Unternehmen ebenfalls der Lastgang vom Energieversorger gemessen und zur Abrechnung gebracht. Verbraucher bzw. Unternemen, die hohe Spitzenströme verursachen, werden mehr zur Kasse gebeten als gleichmäßigere Verbraucher, da die Kraftwerke entsprechende Ressourcen vorhalten müssen. Man spricht hier von Lastgang- oder Spitzenlastoptimierung. Dies ist nur dann möglich, wenn detaillierte Meßwerte Aufschluß über die Verbraucher geben.
Unsere Geräte verbinden sich vollautomatisch über das ZigBee-Funkprotokoll. Es sind weder Kabel noch andere Infrastrukturen wie WLAN etc. notwendig. Permanentversorgte Geräte routen automatisch - Repeater werden daher nur in seltenen Ausnahmefällen benötigt.
Über die Erfassung der Vor- und Rücklauftemperaturen sowie der Auswertung von Wasseruhren / Pulscountern wird die durch die Heizungsrohr fließende Wärme gemessen.